Bei der Wahl 2024 ist erstmals auch eine digitale Stimmabgabe möglich

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Am 18. Februar 2024 wählen die Gemeindemitglieder in der gesamten Evangelischen Kirche im Rheinland ihre Presbyterien. Bei dieser Wahl besteht zum ersten Mal die Möglichkeit, die Stimme auch digital abzugeben. Damit das möglich ist, entscheidet das Presbyterium bis zum 30. April 2023, welches Wahlverfahren durchgeführt werden soll.

Allgemeine Briefwahl oder kombiniertes Verfahren

Bei der allgemeinen Briefwahl erhalten alle wahlberechtigten Gemeindemitglieder die Wahlunterlagen nach Hause geschickt. Diese können dann ausgefüllt an die Verwaltung der Gemeinde geschickt oder an der Urne eingeworfen werden. Alternativ entscheidet sich das Presbyterium für das kombinierte Verfahren aus Urnen-, Antragsbrief- und digitaler Wahl.

Kombination aus Urnenwahl, Antragsbriefwahl und digitaler Wahl

Das kombinierte Verfahren ermöglicht den Gemeindemitgliedern die individuell angenehmste Methode der Stimmabgabe. Mit der Wahlbenachrichtigung erhalten die Wahlberechtigten Informationen, wo und wann sie am Wahlsonntag die Stimme an der Urne abgeben können. Es ist aber auch ein Antrag auf Briefwahl enthalten, der an die Verwaltung der Kirchengemeinde gesendet werden kann. Dann werden die Briefwahlunterlagen zugeschickt.

Digitale Wahl mit POLYAS

Sehr einfach ist es, die Stimme digital abzugeben. In der Wahlbenachrichtigung sind die persönlichen Zugangsdaten enthalten, um den Stimmzettel online auszufüllen und per Mausklick abzuschicken. Dabei spielt es keine Rolle, von wo auf der Welt, ob zu Hause oder unterwegs, die Stimme abgegeben wird. Die Evangelische Kirche im Rheinland nutzt dafür den Anbieter POLYAS, der bereits jahrelange Erfahrung bei der Durchführung von Presbyteriums-/Kirchenvorstandswahlen in verschiedenen Bistümern und Landeskirchen hat und nach den Sicherheitsanforderungen des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik zertifiziert ist.

Info: Angebot für Pfarrkonvente

Bis zum 30. April 2023 müssen sich Presbyterien in der rheinischen Kirche entscheiden, welches Wahlverfahren sie durchführen möchten: die allgemeine Briefwahl oder das kombinierte Verfahren aus Urnen-, Antragsbrief- und digitaler Wahl. Die Projektleiterin „Digitale Presbyteriumswahl“ im Landeskirchenamt der Evangelischen Kirche im Rheinland, Kirsten Troost-Ashour, informiert auf verschiedenen Veranstaltungen über die angebotenen Wahlverfahren. Auf Wunsch schaltet sie sich auch auf Pfarrkonventen digital hinzu, um näher zu erläutern, was die Durchführung der digitalen Wahl für teilnehmende Gemeinden bedeutet und welche Chancen darin liegen. Terminanfragen können gerne an kirsten.troost-ashour@ekir.de gerichtet werden.